Wichtige Info!
Wichtige Hinweise auf das Heilmittelwerbegesetz!
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine Heilungen im rechtlichen
oder medizinischen Sinne durchführe. Es handelt sich um therapeutische Seelsorge,
die im schulmedizinischen Sinne auf Placebo-Effekten beruht - maximal aber als
wunderbar oder Wirken des Heiligen Geistes oder der göttlichen Ordnung angesehen
werden kann.
Zusätzlich distanziere ich mich von allen Aussagen, die meine Arbeit im entferntesten
eine heilungsähnliche Wirksamkeit nachsagen könnten, noch bin ich an Vereine oder
Organisationen angeschlossen, die suggerieren könnten, dass es sich bei meinem Angebot
oder meiner Tätigkeit um heilgebende Maßnahmen handelt oder diesen Eindruck
erwecken könnten.
Bei Krankheit ersetzt Reiki bzw. Energiearbeit niemals den Gang zum Arzt.
Auch wenn Reiki mittlerweile eine von vielen Medizinern anerkannte Heilmethode ist
und nachweislich wirkt, ersetzt sie doch nicht den Arzt, Heilpraktiker oder Psychologen.
Solltest du unschlüssig sein, welche Therapieform oder Behandlung für dich die geeigneteste
ist, wende dich bitte an deinen behandelnden Arzt. Reiki in Verbindung mit der Schulmedizin
ist eine großartige Unterstützung und gibt dem Wort Ganzheitlichkeit
einen vollkommenen neuen Aspekt.
In allen Einweihungen/Aktivierungen können sehr starke Energien fließen.
Die Einweihungen/Aktivierungen setzen eine physische und psychische
Belastbarkeit des Schülers voraus.
Daher ist jeder Schüler selbst dafür verantwortlich was er erhält und erfährt.
Bei Ferneinweihungen/-Aktivierungen besteht kein Rechtsanspruch!
Anfragen zu den Einweihungssystemen und Aktivierungen nur per Mail!

Wichtiger Hinweis:
Buchung ist verbindlich!
Grundsätzlich ist der Energieausgleich
im Voraus zu erbringen!
Sobald ein Einweihungs-/Aktivierungstermin vereinbart ist, du den Energieausgleich
überwiesen hast und deine Einweihungs-/Aktivierungsunterlagen erhalten hast,
als PDF per Mail oder per Post, gilt die Vereinbarung/Buchung als verbindlich.
Wenn du im Nachhinein auf die Aktivierung/Einweihung verzichten willst, wird
der geleistete Energieausgleich nicht mehr zurück erstattet.
Ebenso, wenn du den vereinbarten Einweihungs-/Aktivierungstermin versäumst
oder meinst dabei "nichts gespürt, gesehen" zu haben, so hat die
Einweihung/Aktivierung doch stattgefunden, meine Leistungen wurden
erbracht und die Vereinbarung gilt als erfüllt.
Bei Ferneinweihungen/-Aktivierungen besteht kein Rechtsanspruch!
Alle Einweihungen und Aktivierungen mit Zertifikaten.
Zertifikate per Mail zum selber ausdrucken sind gratis.
Für Zertifikate per Post gilt ein Aufpreis von € 5.-
Zu den Einweihungen im Überblick